Mietvertrag
Lebte der Verstorbene in einer Mietwohnung, so wird durch seinen Tod das Mietverhältnis nicht beendet. Die Möglichkeit einer Kündigung besteht aber für beide Seiten, d.h. sowohl für die Erben als auch für den Vermieter.Der Ehepartner rückt aber automatisch im Mietvertrag nach! Eine Kündigung kann vom Vermieter nur nach Angabe "schwerwiegender Gründe" ausgesprochen werden.